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> 1.
Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung
verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den
Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische
Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der
abschließenden Buchungsbestätigung beim Anfragenden
zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder
Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter oder
dessen Beauftragten.
2.
Zahlung
Buchungsbestätigung
werden Anzahlungen wie folgt fällig:
2.1.1 Die Bezahlung erfolgt nach Absprache spätestens bei der
Anreise des Gastes!. Der Vermieter kann eine Anzahlung von 30 % des
Preises je Buchung verlangen. Die Anzahlung wird dann auf den
Gesamtmietpreis berechnet.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum
der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung
unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung
zu stornieren. Hierfür darf der Vermieter eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 €
verlangen. Der Restbetrag muss spätestens am Anreisetag bei
der Schlüsselübergabe in bar gezahlt werden. Bei
kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn
weniger als 10 Tage liegen ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller
Höhe bei Anreise an den Schlüsselhalter in bar zu
bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig. Die Zahlung der Mietgebühr ist als
Bestätigung der ordentlichen,
vertragsgemäßen Übernahme der/des gebuchten
Mietobjektes zu werten.
2.1.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf
Erbringung der Vermietungsleistung.
3.
Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anfragenden, bzw. den
anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn
des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser
unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.Die
Mietbestätigung ist der Schlüsselhalterin (dem
Schlüsselhalter) am Mietobjekt unaufgefordert vorzulegen.
4.
Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z. B. hinsichtlich des
Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der
Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig,
der für das geänderte Wohnobjekt und den
Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen
Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine
Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter
unverzüglich unterrichten und ihm mit einer
Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt
anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich
geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters
bleibt unberührt.
4.3 Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aus
sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen
(Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder
ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie
nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des
Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei
Preiserhöhungen über 5% des Gesamtmietpreises kann
der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.
4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich
nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person
ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit
ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und
Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
5.
Rücktritts- / Stornierungsgebühren (Mieters)
5.1 Rücktritt seitens des Mieters - dieser muss im Interesse
des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung
schriftlich per (Einschreiben oder Telefax) erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und
für die Höhe der Rücktrittskosten ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter /
Verwalter. In diesem Falle werden folgende pauschalierte
Rücktrittskosten erhoben:
In
jedem Fall einer Stornierung ist eine Pauschale von 20,00 EURO
Bearbeitungsgebühr zu leisten zzgl. gilt folgende Regelung
->
bis 28 Tage vor Anreise 0 %
ab 27 Tage vor Anreise 20 %
ab 15 Tage vor Anreise 40 %
ab 10 Tage vor Anreise 60 %
ab 5 Tage vor Anreise 80 %
ab 4 Tage vor Anreise 100 %
5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des
Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen,
den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
6.
Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener
Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z. B.
Naturkatastrophen, Tod des Vermieters oder Epidemien) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann
sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten
Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des
Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden
Seiten gekündigt werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das
Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz
Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder
durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst
vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den
Mietvertrag (nach 6.3), verfällt der Mietpreis zu Gunsten des
Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt Mieter bei Anreise kostenfrei
abzuweisen, wenn sich Mieter in offensichtlich alkoholisierten oder
berauschten Zustand befindet.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen
gehen Mehrkosten aus erhöhten
Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
7.
Reiserücktrittskosten
Eine Reiserücktritts-Versicherung ist im Mietpreis nicht
eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten
- Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.
8.
Haftung des Vermieters
Der
Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
8.1 für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
8.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
8.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich
vereinbarten Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw.
Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird
ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen
Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit
der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der
Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines
Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die
während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder
außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit
ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach
bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
8.7. Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder
Belästigungen, die außerhalb seiner
Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
9.
Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von
Ansprüchen, Verjährung
9.1 Sie sind als Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu
vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser
Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit
nicht zu. Wenden Sie sich für Ihr Abhilfeersuchen
unverzüglich, per Telefax, Email oder telefonisch an den
Vermieter oder Verwalter vor Ort, damit geeignete Maßnahmen
ergriffen werden können, die Beanstandung zu
überprüfen und gegebenenfalls die
Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
Beanstandungen, Mängel, Havarien u.s.w. berechtigen nicht zur
Kündigung. Dem Vermieter steht das Recht auf Nachbesserung
oder Wandlung im zumutbaren Rahmen zu!
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis,
Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter
Vermietungsleistungen können Sie innerhalb eines Monats nach
Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem
Vermieter nur schriftlich (per Einschreiben oder Telefax) geltend
machen.
10.
Pflichten des Mieters
Das Ferienobjekt darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als
angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige
Personen abweisen. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie
seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige
Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz
verlangen. Das gilt auch für nachträglich
festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.1. Der Mieter muss die ausliegenden Hausregeln beachten. Hierzu
gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
10.2. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus
ist jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert,
ebenso Spülmaschine (wenn vorhanden) ausgeräumt und
Wasserkocher entleert.
11.
Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte,
auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine
gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch
Dritte in eigenem Namen unzulässig.
12.
Pass-, Visa- Gesundheitsvorschriften
12.1
Sie sind für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich.
12.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entstehen gehen zu Ihren Lasten.
13.
Sonstige Bestimmungen und Hinweise
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietbedingungen zu Folge.
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